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Dosiergeräte für die Landwirtschaft Dosiergeräte für die Landwirtschaft Dosiergeräte für die Landwirtschaft |
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| zur Startseite | Dosiergerät für Propionsäure, Ameisensäure und NC-Säuren3 Sicherheitshinweise3.1 QualitätshinweisDie Beachtung dieser Betriebsanleitung und insbesondere der Sicherheitshinweise hilft:
Das s e r a - Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungssystem für Pumpen, Anlagen, Armaturen und Verdichter ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000. Die s e r a - Membranpumpe entspricht den gültigen Sicherheitsanforderungen und Unfallverhütungsvorschriften. ACHTUNG ! Diese Betriebsanleitung immer zugänglich am Einsatzort der Pumpe aufbewahren! ACHTUNG ! Sicherheitsdatenblatt des Fördermediums beachten! Eine Gefährdung des Bedienpersonals durch die verwendeten Fördermedien muss durch entsprechende Unfallschutzmaßnahmen des Betreibers ausgeschlossen werden! 3.2 Kennzeichnung von HinweisenDirekt am Dosiergerät angebrachte Hinweise, wie z. B. Drehrichtungspfeile
des Antriebsmotors der Dosierpumpe oder Kennzeichen für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand
gehalten werden. 3.3 Personalqualifikation und SchulungDas Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Verfügt das Personal nicht über die notwendigen Kenntnisse, so sind entsprechende Schulungen und Unterweisungen durch den Betreiber vorzunehmen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Pumpe durch den Hersteller / Lieferanten erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird. 3.4 Gefahren bei Nichtbeachtung der SicherheitshinweiseDie Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und Pumpe zur Folge haben. Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdung nach sich ziehen:
3.5 Sicherheitsbewusstes ArbeitenDie in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten. 3.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber / BedienerIm Störfall auftretende Leckagen gefährlicher Fördergüter und Betriebsstoffe müssen so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen und die Umwelt entstehen. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten. Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen. 3.7 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und MontagearbeitenDer Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat. Es sind nur Ersatzteile und Betriebsstoffe einzusetzen, die den Anforderungen der angegebenen Betriebsbedingungen genügen. Alle Verschraubungen und Verbindungen sind nur im drucklosen Zustand des Systems zu lösen. 3.8 Eigenmächtiger Umbau und ErsatzteilherstellungUmbau oder Veränderungen der Maschine sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung nicht autorisierter Teile oder eigenmächtiger Umbau der Membranpumpen heben jeden Gewährleistungsanspruch gegen den Lieferanten auf. 3.9 Unzulässige BetriebsweisenDie Betriebssicherheit des gelieferten Dosiergerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend Kapitel 3.10 der Betriebsanleitung gewährleistet. 3.10 Bestimmungsgemäße VerwendungDas s e r a - Dosiergerät ist ausschließlich für den in Auftragsbestätigung und Abnahmeprüfbescheinigung angegebenen Verwendungszweck einzusetzen. Bei Änderungen des Verwendungszweckes muss die Eignung des Dosiergerätes für die neuen Einsatzbedingungen mit s e r a geklärt werden! Kriterien für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Dosiergerätes:
3.11 Persönliche Schutzeinrichtungen bei Wartung und InstandsetzungDie Sicherheitsratschläge der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) der BRD (§ 14 Sicherheitsdatenblatt) bzw. die im jeweiligen Anwenderland gültigen Sicherheitsbestimmungen für das Fördermedium müssen beachtet werden
Emissionen sind durch entsprechende Kontrollsysteme der Gesamtanlage zu überwachen. ACHTUNG ! Schutzanzug, Schutzhandschuhe, sowie geeigneten Gesichts- und Atemschutz verwenden! ACHTUNG ! Persönliche Schutzausrüstungen müssen vom Betreiber der Anlage zur Verfügung gestellt werden! 3.12 BetriebsstoffeDas s e r a - Dosiergerät wird, wenn nicht anders in den Vertragsbedingungen vereinbart, immer mit den erforderlichen Betriebsstoffen geliefert. Zurück zu Fördermedium << Inhaltsverzeichnis >> Weiter zu Transport und Lagerung |
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